Bestätigte Übersetzungen:

Oft werden Dokumente, die übersetzt wurden, als „beglaubigte Übersetzung“ genannt, strenggenommen handelt es sich hierbei um eine „bestätigte Übersetzung“

In der Regel handelt es sich um behördliche Dokumente, Schriftstücke, Urkunden und Bescheinigungen. Der vom Gericht, ermächtigte Übersetzer, bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Übersetzungen durch den Vermerk auf dem Dokument.
Im übersetzten Dokument muss das Datum und der Ort der Übersetzung ersichtlich sein. Die Angaben zum Übersetzer, mit Siegel und Unterschrift dürfen auch nicht fehlen.

Hinweis: Ein ermächtigter Übersetzer, darf nur Dokumente der Sprachen bestätigen, für welche er ermächtigt wurde.

Folgende Dokumente übersetze ich gerne für Sie :

Heiratsurkunde, Geburtsurkunde

Gerichtsurteil

Führungszeugnis

Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltstittel

Führerschein

Schulzeugnis, Schulbescheinigung

Abiturzeugnis

Hochschulabschluss

Ausbildungszeugnis

Arztbericht, Krankenhausbericht

Gesundheitsgutachten