Fragen & Antworten

Ja mit Sicherheit, als ermächtigter Übersetzer vom Präsidenten des Oberlandgerichts Düsseldorf, bin ich befugt bestätigte Übersetzungen zu fertigen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung wird mit dem Stimpel und der Unterschrift bestätigt.

Nein, für die Übersetzung eines Dokuments benötige ich nicht das Originale, eine Scan-Dokument würde ausreichen. Dieses wird ausgedruckt und an der Übersetzung untrennbar angeheftet und abgestempelt.
Erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei Ihrer Behörde, ob das Original an der Übersetzung angeheftet werden muss.

Das hängt von mehrere Faktoren ab, z.B. der Schwierigkeitsgrad, die Länge und Lesbarkeit des Textes, die Zeit teilen wir Ihnen mit bevor wir mit der Übersetzung anfangen.

Übersetzungen, die keine Bestätigung verlangen, können Sie bequem per E-Mail erhalten. Bestätigte Übersetzungen werden Sie nach Fertigstellung per Post erhalten. Auf Wunsch kann auch eine Kopie vorab per E-Mail verschickt werden.

In der Regel ist die Übersetzung innerhalb von 48 Stunden abholbereit. Es ist grundsätzlich vom Umfang und der Art der Übersetzung abhängig. Eine Lieferzeit können Sie in der Regel dem Angebot entnehmen.

Die Kosten sind immer individuell, und hängen von Umfang und Art des Textes ab. Zügerne Sie nicht uns eine Anfrage zu schicken, damit wir Ihnen ein faires und unverbindliches Angebot unterbreiten können.

Der schnellste und bequemste Weg, wäre das Dokument einzuscannen und per E-Mail an (info@safeer.de) zu verschicken. Sie haben weiterhin die Möglichkeit uns das Dokument per Post an:
www.safeer.de
Azddien Tajni
Schleizer Weg 20
40627 Düsseldorf
zu senden.

Sie erhalten eine Rechnung für die geleistete Übersetzung. Auf dem Schreiben stehen auch die Bankdaten.